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Flugplatz Kapfenberg
8605 Kapfenberg
Pötschachgasse 18
Tel.:+43 (0) 3862/31137
Fax:+43 (0) 3862/32030
Mail: hier klicken
LOGK - ZOLL Drucken E-Mail

LOGK Zoll Verfahren: 

Ankunft aus Drittstaaten: 

Sie kommen aus Drittstaaten (nicht Schengen Staaten) und möchten in Kapfenberg landen?
Dann drucken sie das Zollformular aus und senden es bitte ausgefüllt, mindestens 90 Minuten vor der geplaten Landezeit, per FAX an den
Flugplatz LOGK +43(0)3862 32030 und das
Zollamt Graz, Zollstelle Leoben +43(0)1514335967006

Der Pilot (und nicht der Flugplatzhalter) ist verantwortlich für die rechtzeitige Anmeldung!
Den Empfang des Faxes an den Flugplatz (Tel.+43(0)3862 31137) bitte unbedingt vom Betriebsleiter bestätigen lassen!
Der Betriebsleiter muss für die Zollabfertigung, die Polizei Kapfenberg Tel.+43(0)59133 6203 verständigen.

Abflug nach Drittstaaten:

Sie wollen von Kapfenberg direkt nach Drittstaaten (nicht Schengen Staaten) fliegen?
Dann drucken sie das Zollformular aus und senden es bitte ausgefüllt, mindestens 90 Minuten vor der geplaten Startzeit, per FAX an das
Zollamt Graz, Zollstelle Leoben +43(0)1514335967006

Der Pilot (und nicht der Flugplatzhalter) ist verantwortlich für die rechtzeitige Anmeldung
Der Betriebsleiter muss für die Zollabfertigung, die Polizei Kapfenberg Tel.+43(0)59133 6203 verständigen.

Generell:

Wenn sich zum angegebenen Zeitpunkt der Landung oder des Starts ein Organ der Zollbehörde am Flugplatz nicht einfindet, ist der Betriebsleiter befugt, den Flug ohne Zollkontrolle abzufertigen.
Sämtliche Änderungen wie Ausfall des Fluges oder auch allfällige zeitliche Verschiebungen sind unverzüglich dem Zollamt Graz, Zollstelle Leoben zu melden.

Sollte im Falle einer Landung keine rechtzeitige Meldung ans Zollamt erfolgt sein, ist der Betriebsleiter bemächtigt, den Reisenden ein Verlassen des Flugplatzes zu untersagen.
Im Falle eines beabsichtigten Starts vor der 90 Minutenfrist ist der Beriebsleiter bemächtigt den Start nicht zu genehmigen.

Ankunft und Abflug: Schweiz

Nur Meldung an Zoll und keine Meldung an die Polizei notwendig.

Ankunft und Abflug: Schengen Staaten

Keine Meldung an Zoll und Polizei notwendig. Der Schengen-Raum umfasst derzeit neben Österreich unter anderen die folgenden EU-Staaten:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • England
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Polen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Schweden
  • Tschechien
  • Ungarn

? außerhalb der EU ?

  • Island
  • Norwegen

 

Flugplan nicht vergessen!
Zollformular
 
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