Umsetzung der Covid 19 NotMV am Flugplatz Kapfenberg:
In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Verordnung und den Aussendungen der Interessensvertretungen, gelten vom 17.11.2020 bis 6.12.2020 folgende Regelungen für den Flugbetrieb am Flugplatz Kapfenberg:
1.) Für jeden An- oder Abflug gilt strikt PPR. Für die Beantragung ist ausschließlich das Formular unter Piloten > PPR zu verwenden. Unter „Remarks“ ist darzulegen das es sich um einen, gemäß der gängigen Verordnungen und Auslegungen, erlaubten Flug handelt. Eine etwaige Genehmigung durch den Flugplatzhalter erfolgt schriftlich per e-mail. Ein Ausbleiben einer Rückantwort ist keine Genehmigung. Ohne Genehmigung darf der Flugplatz nicht angeflogen werden.
2.) Einsatzflüge und Luftfahrzeuge in Notlage sind von den Regelungen unter Punkt 1.) ausgenommen.
Erlaubt sind jedenfalls:
- Gewerbliche Flüge
- Flüge zu beruflichen Zwecken
- Check- und Prüfungsflüge
- Überstellungsflüge
- Werkstattflüge
- Schulflüge wenn diese der Flugschule entsprechend anderorts erlaubt wurden
Happy Landings,
Euer LOGK Team!
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